Aus dieser kann er jedoch nichts zu Gunsten seiner Begehren ableiten. Wie sich nämlich dem damaligen, rechtskräftigen Einspracheentscheid der IV-Stelle vom 25. Juni 2003 entnehmen lässt, wurde auch die Asthma-Problematik des Versicherten umfassend berücksichtigt (vgl. Arztberichte des Kantonsspitals Chur vom 6. Februar 2003 sowie der Klinik … vom 18. November 2002: Diagnose: ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit: Asthma bronchiale). Den neuen Berichten der beiden den Beschwerdeführer behandelnden Ärzte Dr. med. Bona (datiert vom 30. Oktober 2003) und Dr. med.