2. Dagegen liess … am 14. Februar 2005 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Beschwerde erheben mit den Anträgen, es sei der angefochtene Entscheid aufzuheben (Ziff. 1) und die Vorinstanz zu verpflichten, auf das Leistungsbegehren einzutreten (Ziff. 2). Ferner sei eine umfassende medizinische interdisziplinäre Begutachtung zu veranlassen und die restliche Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers zu ermitteln. In verfahrensmässiger Hinsicht verlangte er ferner, dass ihm eine angemessene Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerde ab dem Zeitpunkt der Aktenzustellung zu gewähren sei.