1. Der am 10. Juni 1961 geborene … meldete sich am 18. April 2002 bei der IV- Stelle des Kantons Graubünden für den Bezug von IV-Leistungen an. Mit Verfügung vom 23. März 2003 wurde das Leistungsbegehren des Versicherten abgewiesen; ebenso mit Entscheid vom 25. Juni 2003 die dagegen erhobene Einsprache. Am 11. Dezember 2003 meldete sich der Versicherte erneut für den Bezug von Leistungen der IV an. Die IV-Stelle trat mit Verfügung vom 27. Januar 2004 auf das Leistungsbegehren nicht ein, weil der Versicherte mit seinem Gesuch keine neuen Tatsachen geltend machte.