Wie aus dem angefochtenen Einspracheentscheid hervorgeht, entschied sich die Vorinstanz für den Beizug der LSE-Werte. Ausgehend von der Tabelle TA 1 der LSE 2002 des Bundesamtes für Statistik belief sich der Monatsbruttolohn (Zentralwert bei 40 Std.-Woche) für Männer mit einfachen und repetitiven Tätigkeiten auf dem Privatsektor auf Fr. 4’557.--. Angepasst an die übliche wöchentliche Arbeitszeit von 41,7 Std. ergibt sich ein an sich erzielbares Monatssalär von Fr. 4'750.65 bzw. ein Jahressalär von Fr. 57'007.--.