Wie dargetan, ist hier davon auszugehen, dass der Versicherte bezüglich einer behinderungsadäquaten Tätigkeit noch zu 100% arbeitsfähig ist. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit einer in diesem Umfang zumutbaren Erwerbstätigkeit auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt ist ebenso zu bejahen, weil es dem Versicherten zumutbar und möglich ist, allenfalls auch ausserhalb der Wohnsitzgemeinde eine neue Stelle bzw. eine sogar noch vermehrt auf sein Körperleiden Rücksicht nehmende Stelle (im Sitzen mit der Möglichkeit von Positionswechseln: z.B. einfache Aufsichts- und Kontrollfunktionen;