Allein die in Prozenten andere Gewichtung der sonst fast identisch festgestellten Rücken-/Bein-/Haltungsschäden durch die Spezialisten der Klinik … (Mai 04) vermag an der schlüssigen Gesamtbeurteilung des nur wenige Monate vorher verfassten ABI-Gutachtens (Okt./Dez. 03) vorliegend umso weniger etwas zu ändern, als selbst im letzten Bericht auf nicht objektivierbare (klinisch nicht erklärbare bzw. eben unspezifische) Rückenschmerzen erkannt wurde.