Zum selben Resultat ist zuvor schon das Kantonsspital … im Attest vom Dez. 02 gelangt. Was im später erstellten Klinikbericht … vom Mai 04 vorgebracht wird, deckt sich weiter mit den bereits früher übereinstimmend ermittelten Diagnosen des Hausarztes vom Febr. 02, des KSC vom April 02 sowie dem hier massgeblichen ABI-Gutachten. All jene Berichte gehen einhellig davon aus, dass dem Beschwerdeführer die bisher ausgeübte Tätigkeit als Polier/Bauarbeiter körperlich nicht mehr zumutbar sei. Im Gegensatz zum ABI-Gutachten (2003) bzw. Spitalbericht … (2002) ist im Klinikbericht … (2004) aber nur noch von einer Teilarbeitsfähigkeit (minimal 50%) in einer leidensadäquaten Ersatztätigkeit die Rede.