Im multifunktionalen Abklärungsbericht vom 31.10.2003 des ABI, …, kamen die Fachärzte (gez. für alle Gutachter: Dr. med. …) – unter Berücksichtigung aller bisherigen Befunde und Akten – zum Schluss, dass beim Untersuchten seit dem 14.06.2001 eine bleibende, volle Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit (Polier/Bauarbeiter) bestünde. Körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere, mässig adaptierte Tätigkeiten seien ihm dagegen ganztätig ohne Leistungseinschränkung (noch) zumutbar. Medizinische Massnahmen könnten der Erhaltung des Gesundheitszustands dienen.