 Aus dem Abklärungsbericht vom 03.12.2002 des Kantonsspitals … (inkl. Elektrophysiologie-Berichte 05./06.08.2002) geht hervor, dass die klinisch-neurologische Untersuchung als auch die ausgedehnte neurophysiologische Zusatzuntersuchung keine Abnormitäten ergeben hätten. Ferner seien aus neurologischer Sicht auch keine Störungen auf psychisch-geistiger Ebene erkennbar. Die Beeinträchtigung auf rein körperlicher Ebene wurde – wegen der belastungsabhängig zunehmend lumbalen Rückenschmerzen - ohne neurologische Ausfälle auf 10% beziffert (als Polier noch zu 90% arbeitsfähig).