Das Invalideneinkommen 2003 hätte sich daher auf Fr. 52'856.55 (Fr. 58'729.50 x 0.9) belaufen, was bei einem unbestrittenen Valideneinkommen von Fr. 69'142.05 einen Erwerbsverlust von 16'285.50 bzw. einen nicht rentenrelevanten IV-Grad von 23.55 % ergeben habe. Im Grundsatz gelte es noch festzuhalten, dass nicht die Berufsfähigkeit (Erfolglosigkeit bei Stellensuche wegen schlechter Ausbildung, fortgeschrittenen Alters), sondern die Erwerbsunfähigkeit (Unmöglichkeit der Verwertung der Restarbeitsfähigkeit) durch die IV-Stelle versichert sei. Der angefochtene Ablehnungsentscheid sei deshalb unverändert zu bestätigen.