Dennoch habe sie einen Abzug von 10% beim Invalideneinkommen gewährt, womit den Einschränkungen bei der Auswahl der noch in Frage kommenden Ersatztätigkeiten (d.h. für körperliche leichte Arbeiten) genügend Rechnung getragen worden sei. Das Invalideneinkommen 2003 hätte sich daher auf Fr. 52'856.55 (Fr. 58'729.50 x 0.9) belaufen, was bei einem unbestrittenen Valideneinkommen von Fr. 69'142.05 einen Erwerbsverlust von 16'285.50 bzw. einen nicht rentenrelevanten IV-Grad von 23.55 % ergeben habe.