Ausgehend von einem Valideneinkommen für 2003 (Einkommen ohne Einschränkungen) von über Fr. 60'000.-- hätte daraus eine enorme Erwerbseinbusse bzw. ein IV-Grad von weit über 66 2/3 % resultiert, womit ein Anspruch auf eine IV-Vollrente bestanden hätte. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde mit dem Hinweis auf die Komplexität der Materie, die spärlichen Deutschkenntnisse des Versicherten sowie dessen prekäre Finanzlage begründet.