In einer geschützten Arbeitswerkstatt wäre er maximal noch zu 50% arbeitsfähig gewesen. Darüber hinaus wäre noch ein Leidensabzug von 25-30% gerechtfertigt gewesen, weshalb höchstens noch ein mutmassliches Invalideneinkommen (Einkommen trotz Behinderung) von Fr. 3'750.-- pro Jahr realistisch gewesen wäre. Ausgehend von einem Valideneinkommen für 2003 (Einkommen ohne Einschränkungen) von über Fr. 60'000.-- hätte daraus eine enorme Erwerbseinbusse bzw. ein IV-Grad von weit über 66 2/3 % resultiert, womit ein Anspruch auf eine IV-Vollrente bestanden hätte.