Der Beschwerdeführer verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenpfleger und über jahrelange Berufserfahrung im Gesundheits- und Sozialwesen. Im Rahmen der IV-Umschulung hat er ein einjähriges Tageshandelsschuldiplom an der Kaderschule Chur und Zertifikate des Instituts PEQM für die Module "Führen von Mitarbeitern", "Leiten von Arbeitsgruppen", "Führen einer Kostenstelle" und "Grundlagen der Organisations- und Qualitätsentwicklung" erworben. Damit verfügt er nicht nur über Berufs- und Fachkenntnisse im Gesundheits- und Sozialwesen sondern dank seiner Umschulung auch in anderen Wirtschaftsbereichen.