Die Vorinstanz hat dies in korrekter Weise getan. Ausgehend vom Durchschnittswert aller Wirtschaftszweige der TA 1 der LSE 2002 für Männer im Anforderungsniveau 3 von Fr. 5493 errechnete sie bei einer Lohnentwicklung von 1.4% im Jahr 2003 und von 0.7% im Jahr 2004 auf der Basis der üblichen durchschnittlichen Arbeitszeit von 41.7 Wochenstunden ein Jahresgehalt von Fr. 70'167. Gestützt auf das ABI-Gutachten nahm sie eine Arbeitsfähigkeit von 80% an, so dass ein Invalideneinkommen von Fr. 56'133 resultierte.