Letzteres trifft auf den Beschwerdeführer nur schwerlich zu, war er doch in der Lage, einer Arbeit nachzugehen, eine Weiterbildung erfolgreich abzuschliessen und eine weitere teilweise erfolgreich zu besuchen. Der ABI- Gutachter führt folgende weitere, absolut nachvollziehbare Gründe dafür an, weshalb seiner Ansicht nach nur eine leichte depressive Episode vorliegt: Der Explorand besorge den Haushalt selbständig. Bei der Lektüre (Zeitungen, natur- und allgemeinwissenschaftliche Bücher) leide er nicht unter Konzentrationsstörungen.