Aus psychiatrischer Sicht sei der Explorand in der Lage, ganztags einer seiner somatischen Einschränkungen angepassten Tätigkeit nachzugehen. Dabei bestehe eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 20%, welche auf eine leichte depressive Episode mit Konzentrationsstörungen, Antriebsstörungen, depressiven Verstimmungen, Schlafstörungen und Suizidgedanken zurückzuführen sei. Gesamthaft beurteilt müsse somit von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Krankenpfleger ausgegangen werden. Adaptierte berufliche Tätigkeiten seien aus rheumatologischer Sicht vollumfänglich zumutbar.