Gutachten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts Basel (ABI), März 2004: In seinem erlernten Beruf als Krankenpfleger sei aktuell aus rheumatologischer Sicht von einer Arbeitsfähigkeit von zirka 50% auszugehen, wobei folgende Tätigkeiten mit dem linken Arm strikte zu vermeiden seien: repetitives Heben/Tragen, Überkopfarbeiten, Durchführung von repetitiv ähnlichen Bewegungsmustern. Aus psychiatrischer Sicht sei der Explorand in der Lage, ganztags einer seiner somatischen Einschränkungen angepassten Tätigkeit nachzugehen.