10. … reichte ein ärztliches Zeugnis von Dr. … vom 20. Januar 2006 ein. Die IV- Stelle blieb auch nach Kenntnisnahme dieses Arztberichtes bei ihrer Ansicht, es könne vollumfänglich auf das Gutachten des ABI abgestellt werden. Die Parteien erhielten die Gelegenheit, sich nochmals zu den aufgeworfenen Fragen zu äussern. Auf diese Ausführungen wird soweit erforderlich in den Erwägungen eingegangen.