kompensierbar, was zu einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit in Nischenerwerbstätigkeiten in diesem Bereich führe. Gehe man von der im ABI-Gutachten angenommenen 80%-igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit aus, so müsse als Vergleichsbasis das Durchschnittseinkommen Niveau 4 des Sektors Dienstleistungen und nicht Niveau 3 des Sektors Gesundheits- und Sozialwesen herangezogen werden, da diesfalls Berufserfahrung und Zusatzwissen - weil berufsfremd - nicht mehr verwertbar seien.