Er anerkannte die im Einspracheverfahren korrigierte Höhe des Valideneinkommens von Fr. 87'238. Im Bezug auf das Invalideneinkommen machte er geltend, die Aussage im ABI-Gutachten, wonach er im angestammten Beruf als Krankenpfleger zu 50% arbeitsfähig sei, stehe im Widerspruch zu den Aussagen der behandelnden Ärzte, welche von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit ausgingen. Konventionelle Pflegetätigkeit sei nicht mehr möglich.