8. Gegen diesen Entscheid erhob … am 12. Dezember 2005 frist- und formgerecht Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Er beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben, und es sei ihm ab dem 1. November 2002 mindestens eine halbe Invalidenrente samt entsprechenden Kinderrenten zuzusprechen. Er anerkannte die im Einspracheverfahren korrigierte Höhe des Valideneinkommens von Fr. 87'238.