7. Mit Verfügung vom 28. Januar 2005 verneinte die IV-Stelle einen Anspruch auf IV-Rente ab dem 1. November 2002. Der IV-Grad liege bei 35.02% (Valideneinkommen Fr. 86'388; Invalideneinkommen Fr. 56'133). Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies die IV-Stelle am 10. November 2005 ab. Sie anerkannte dabei allerdings ein etwas höheres Valideneinkommen von Fr. 87'238, was einen Invaliditätsgrad von 35.65% ergab.