6. Am 24. März 2004 untersuchte das Ärztliche Begutachtungsinstitut Basel (ABI) den Versicherten internistisch, psychiatrisch und rheumatologisch. Im ABI-Gutachten vom 13. Mai 2004 wurde ausgeführt, gesamthaft beurteilt müsse somit von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Krankenpfleger ausgegangen werden. Adaptierte berufliche Tätigkeiten seien aus rheumatologischer Sicht vollumfänglich zumutbar. Auch hier bestehe aber eine Leistungseinschränkung aus psychiatrischer Sicht von 20%.