5. Mit Zeugnis vom 30. Oktober 2003 attestierte Dr. … dem Versicherten eine Arbeitsunfähigkeit als Psychiatriepfleger von 50% von anfangs 2000 bis auf weiteres. Er diagnostizierte eine depressive Entwicklung seit Anfang 2000 (mit Auswirkung auf die Persönlichkeit) und eine neurotische Persönlichkeit seit der Kindheit (ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit). Er führte aus, der Patient klage weiterhin über Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Schlafstörungen und subdepressive Verstimmung. Er benötige hochdosiert Antidepressiva und Schlafmittel.