Ab dem 1. November 2002 sei die Ausübung einer adaptierten Tätigkeit zu 100% zumutbar, was einen IV-Grad von 11.66% ergebe. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wurde am 3. September 2003 in Bezug auf die Rentenanspruchsberechtigung ab dem 1. November 2002 gutgeheissen, und es wurde verfügt, es seien weitere medizinische Abklärungen nötig, insbesondere um die psychische Situation zu klären.