4. Mit Verfügung vom 20. Juni 2003 wurde … eine volle IV-Rente und zwei Kinderrenten aufgrund eines Invaliditätsgrades von 100% für die Zeit vom 1. September 1999 bis zum 31. August 2000 zugesprochen. Ein Rentenanspruch für die Zeit nach der Umschulung wurde verneint. Ab dem 1. November 2002 sei die Ausübung einer adaptierten Tätigkeit zu 100% zumutbar, was einen IV-Grad von 11.66% ergebe.