{"Signatur": "GR_VG_002", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2006-05-16", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_002_S-2005-165_2006-05-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2005_165_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf3b8e7cc88781565627039f0fc603b68350367a9d7ae1816b5101212798b0ea421ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf3b8e7cc88781565627039f0fc603b68350367a9d7ae1816b5101212798b0ea421ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2005_165", "Checksum": "d5763f48f5a325047d1b8c19780d4715"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2005 165"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. Kammer 16.05.2006 S 2005 165"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 2a Camera 16.05.2006 S 2005 165"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 2. 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In den folgenden\nzehn Jahren war er als Psychiatriepfleger bei der Klinik … angestellt.\nAm 20. September 1998 erlitt er mit seinem Motorrad einen Unfall und wurde\nan der linken Schulter schwer verletzt. Es kam zu verschiedenen Eingriffen im\nKantonsspital Chur und zu einem Rehabilitationsaufenthalt in der Klinik …\nDiagnostiziert wurde eine Humeruskopf-Luxationstrümmerfraktur.\nPosttraumatisch traten eine Axillarisläsion, eine Funktionsstörung des\nSchultergelenks und eine Atrophie der Muskeln an der linken Schulter auf.\n1999 wurde zusätzlich eine Diskushernie im Bereich der HWS diagnostiziert.\nIn der Folge war … zu 100% arbeitsunfähig. Am 17. Mai 1999 meldete er sich\nbei der IV-Stelle des Kantons Graubünden zum Bezug von IV-Leistungen an.\n\n2. Im Rahmen einer IV-Umschulung absolvierte … vom 14. August 2000 bis zum\n7. Juni 2001 an der Kaderschule Chur eine Ausbildung, welche er mit dem\neinjährigen Tageshandelsschul-Diplom abschloss. Vom 18. Juni bis am 15.\nJuli 2001 absolvierte er im Ambulatorium für heroingeschützte Behandlung\nGraubünden ein Praktikum (80%), für welches er ein sehr gutes\nArbeitszeugnis erhielt. Vom 24. September 2001 bis am 28. Februar 2002\nabsolvierte er an der gleichen Arbeitsstelle erneut ein Praktikum (rund 50%\nplus 30% für die praktikumsbegleitende Ausbildung), dessen Verlauf vom\nArbeitgeber ebenfalls positiv bewertet wurde. Allerdings wurde erwähnt, Herr\n… sei gelegentlich an physische und vor allem psychische Grenzen\ngestossen. Aufgrund seiner nicht eben robusten psychischen Konstitution sei\neine Anstellung in diesem belastenden Tätigkeitsfeld über 50% eher\nproblematisch. Vom 1. November 2001 bis am 31. Oktober 2002 machte …\neine praktikumsbegleitende Ausbildung am Institut PEQM. Er erlangte\nZertifikate für die Module \"Führen von Mitarbeitern\", \"Leiten von\nArbeitsgruppen\", \"Führen einer Kostenstelle\" und \"Grundlagen der\nOrganisations- und Qualitätsentwicklung\". In der Folge fand er eine\nAnstellung in der Heroinabgabe im Gefängnis … (50%), welche er nach rund\nvier Monaten kündigte. Vom 14. Juli bis Ende 2003 arbeitete er in einer\nWohngruppe für psychisch Behinderte (50%).\n\n3. Die chronischen Schmerzen nach dem Unfall und der teilweise Verlust seiner\nArbeits- und Leistungsfähigkeit führten bei … zu einer depressiven\nEntwicklung, so dass er im Februar 2001 von seinem Hausarzt in ambulante\npsychiatrische Behandlung bei Dr. … überwiesen wurde. Dieser attestierte\nihm mit Zeugnis vom 29. April 2003 eine 50%-ige Arbeitsunfähigkeit vom 1.\nNovember 2002 bis auf weiteres.\n\n4. Mit Verfügung vom 20. Juni 2003 wurde … eine volle IV-Rente und zwei\nKinderrenten aufgrund eines Invaliditätsgrades von 100% für die Zeit vom 1.\nSeptember 1999 bis zum 31. August 2000 zugesprochen. Ein\nRentenanspruch für die Zeit nach der Umschulung wurde verneint. Ab dem 1.\nNovember 2002 sei die Ausübung einer adaptierten Tätigkeit zu 100%\nzumutbar, was einen IV-Grad von 11.66% ergebe. Die gegen diese Verfügung\nerhobene Einsprache wurde am 3. September 2003 in Bezug auf die\nRentenanspruchsberechtigung ab dem 1. November 2002 gutgeheissen, und\nes wurde verfügt, es seien weitere medizinische Abklärungen nötig,\ninsbesondere um die psychische Situation zu klären.\n\n5. Mit Zeugnis vom 30. Oktober 2003 attestierte Dr. … dem Versicherten eine\nArbeitsunfähigkeit als Psychiatriepfleger von 50% von anfangs 2000 bis auf\nweiteres. Er diagnostizierte eine depressive Entwicklung seit Anfang 2000 (mit\nAuswirkung auf die Persönlichkeit) und eine neurotische Persönlichkeit seit\nder Kindheit (ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit). Er führte aus, der\nPatient klage weiterhin über Müdigkeit, Konzentrationsstörungen,\nSchlafstörungen und subdepressive Verstimmung. Er benötige hochdosiert\nAntidepressiva und Schlafmittel.\n\n6. Am 24. März 2004 untersuchte das Ärztliche Begutachtungsinstitut Basel\n(ABI) den Versicherten internistisch, psychiatrisch und rheumatologisch. Im\nABI-Gutachten vom 13. Mai 2004 wurde ausgeführt, gesamthaft beurteilt\nmüsse somit von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit in der angestammten\nTätigkeit als Krankenpfleger ausgegangen werden. Adaptierte berufliche\nTätigkeiten seien aus rheumatologischer Sicht vollumfänglich zumutbar. Auch\nhier bestehe aber eine Leistungseinschränkung aus psychiatrischer Sicht von\n20%.\n\n7. Mit Verfügung vom 28. Januar 2005 verneinte die IV-Stelle einen Anspruch\nauf IV-Rente ab dem 1. November 2002. Der IV-Grad liege bei 35.02%\n(Valideneinkommen Fr. 86'388; Invalideneinkommen Fr. 56'133). Die gegen\ndiese Verfügung erhobene Einsprache wies die IV-Stelle am 10. November\n2005 ab. Sie anerkannte dabei allerdings ein etwas höheres\nValideneinkommen von Fr. 87'238, was einen Invaliditätsgrad von 35.65%\nergab.\n\n"}