weder vom Beschwerdeführer noch von einem der Ärzte geäussert wurde. 4. Im Rahmen der Beschwerdeschrift lässt der Beschwerdeführer eventualiter beantragen, es sei die Angelegenheit zur Einholung eines medizinischen Gutachtens zur Festlegung der Arbeitsfähigkeit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.