Auch bestehen aufgrund des medizinischen Befundes objektiv keine Hinweise, wonach sich der Zustand seit Februar 2005 verändert hätte. Dieser vertrauensärztliche Bericht erscheint durchwegs als schlüssig, nachvollziehbar begründet und in sich widerspruchsfrei. Zudem sind keine Indizien vorhanden, welche gegen die Zuverlässigkeit sprechen könnten, weshalb darauf abzustellen ist. Auch im Bericht des Plantahofs vom 9. Dezember 2004, welcher die effektive funktionelle Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers erfasst, liegen fundierte Einschätzungen der Arbeitsunfähigkeit vor.