c) Hingegen legt der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin im Bericht vom 9. Mai 2005 glaubwürdig und detailliert dar, dass zwar gewisse körperliche Einschränkungen bei schweren Belastungen bestünden, diese jedoch keine 50%-ige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätten. Patienten mit nennenswerten Knieproblemen seien zudem im Gegensatz zum Beschwerdeführer nicht in der Lage, Ski zu fahren oder mieden diese Sportart.