Damit sprechen erhebliche Indizien gegen die Zuverlässigkeit dieses Arztberichtes. Das Resultat der medizinischen Untersuchung unterschied sich indes bis auf eine Steigerung der Flexion um 20% nicht vom bereits im Juni 2004 von Dr. … festgestellten Ergebnis, womit aus medizinischer Hinsicht nicht nachvollziehbar begründet ist, weshalb sich die Arbeitsunfähigkeit auf 50% erhöht haben sollte. Auch das ärztliche Zeugnis von Dr. … vom 20. März 2005 lässt den Schluss nicht zu, dass sich beim Gesundheitszustand bzw. bei der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers eine Änderung ergeben hätte.