Zudem richtet sich die Empfehlung auf die Folge, dass der Beschwerdeführer bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50% wenigstens das Taggeld der Krankenkasse erhalte. Dies macht den Eindruck einer Beurteilung zu Gunsten des Beschwerdeführers, womit nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Arbeitsunfähigkeit objektiv bewertet wurde. Damit sprechen erhebliche Indizien gegen die Zuverlässigkeit dieses Arztberichtes.