Diese wurde nicht bestritten und durch den Beschwerdeführer am 1. Juli 2004 gegenüber der IV sogar bestätigt. Auch der Abklärungsbericht des landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrums Plantahof vom 9. Dezember 2004, welches die Arbeitsunfähigkeit auf dem Landwirtschaftsbetrieb auf 17% einschätzt, wurde nicht beanstandet. Somit stellt sich vorliegend die Frage, ob sich das Leistungsvermögen des Beschwerdeführers ab dem 2. Februar 2005 reduzierte und dessen Arbeitsunfähigkeit damit seither 50% beträgt, oder ob diese, wie von der Beschwerdegegnerin ausgeführt, nach wie vor bei 25% liegt.