Bei der Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen, wobei nicht eine medizinischtheoretische Schätzung der Arbeitsunfähigkeit massgebend ist. Vielmehr muss darauf abgestellt werden, in welchem Mass der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich nicht mehr nutzbringend tätig sein kann (Kieser, ATSG-Kommentar, Zürich 2003, Art. 6 N 2).