Zudem seien erhebliche Zeichen einer Abnützung an der Innenseite des nicht operierten Knies vorhanden. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 liess die Beschwerdegegnerin unaufgefordert dazu Stellung nehmen und liess ausführen, sie gehe davon aus, dass die eingereichten Unterlagen vom Gericht als nicht relevant erklärt würden. Ausserdem seien die Beschwerden am nicht operierten Knie bisher nie geltend gemacht worden und auch der Arztbericht Dr. … vom 13. Dezember 2005 vermöge eine Arbeitsunfähigkeit von 50% nicht nachzuweisen.