5. Obwohl mit Schreiben des Verwaltungsgerichtspräsidenten vom 10. November 2005 den Parteien mitgeteilt wurde, dass kein weiterer Schriftenwechsel stattfinde, liess der Beschwerdeführer dem Gericht am 5. Dezember 2005 eine Praktikumsbestätigung des Amtes für Schätzungswesen zukommen. Wegen diesem Praktikum sei es ihm nicht zumutbar gewesen, eine andere Anstellung anzunehmen. Zudem liess er noch eine Zusammenstellung der Kosten einreichen, die angeblich durch Vergabe von landwirtschaftlichen Arbeiten an Dritte infolge der Behinderung angefallen waren.