Abzustellen sei vielmehr auf die weitaus schlüssigeren Berichte des Vertrauensarztes, welcher den Beschwerdeführer für schwere Arbeiten zu 25% arbeitsunfähig und für mittlere Belastungen gar für voll einsetzbar eingestuft habe. Aufgrund seiner vielseitigen Fähigkeiten sei für den Beschwerdeführer ein beruflicher Wechsel zumutbar. Zudem wären von einem weiteren Gutachten keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.