4. In ihrer Beschwerdeantwort vom 9. November 2005 liess die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde beantragen und begründet dieses Begehren hauptsächlich damit, dass einige der Arztberichte teilweise unzuverlässig seien und eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes seit dem 2. Februar 2005 medizinisch nicht dokumentiert sei. Abzustellen sei vielmehr auf die weitaus schlüssigeren Berichte des Vertrauensarztes, welcher den Beschwerdeführer für schwere Arbeiten zu 25% arbeitsunfähig und für mittlere Belastungen gar für voll einsetzbar eingestuft habe.