Eventualiter sei die Angelegenheit zur Einholung eines medizinischen Gutachtens zur Festlegung der Arbeitsunfähigkeit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 wurde der Taggeldbetrag im Rechtsbegehren fristgerecht von CHF 50.-- auf CHF 75.-- erhöht. Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgebracht, der Beschwerdeführer verfüge aus gesundheitlichen Gründen neben dem Verdienst aus dem Gemeindepräsidium nur noch über ein minimes Einkommen aus der Landwirtschaft.