2. a) Mit Verfügung vom 21. Juli 2005 lehnte die ÖKK die Ausrichtung von Taggeldern aus der freiwilligen Krankentaggeldversicherung seit dem 2. Februar 2005 ab. In der dagegen erhobenen Einsprache durch die Pro Infirmis liess der Versicherte im Wesentlichen ausführen, es sei fraglich, wenn eine kurze vertrauensärztliche Untersuchung mehr Gewicht habe als die Erkenntnisse der Ärzte zuvor, welche dem Versicherten eine Arbeitsfähigkeit von 50% attestierten.