g) Anlässlich der Untersuchung vom 9. Mai 2005 hielt Dr. med. …, Vertrauensarzt der ÖKK, in seinem Bericht fest, dass der Versicherte für mittlere Belastungen als voll einsetzbar betrachtet werden könne, während ihm als Landwirt je nach Mechanisierung des Betriebes eine Arbeitsunfähigkeit von ca. 25% für schwere belastende Tätigkeiten zuzubilligen sei. Eine Halbierung der Leistungsfähigkeit könne nicht verstanden werden, da der Versicherte insbesondere noch Ski fahren könne, was das Knie stark belaste.