d) Mit Schreiben vom 10. März 2005 empfahl Dr. med. … von der Klinik … in … seinem Kollegen Dr. med. …, dem Hausarzt des Versicherten, diesen zu 50% arbeitsfähig zu schreiben, da dies der medizinisch-theoretischen Beurteilung in solchen Fällen entspreche und da der Versicherte so wenigstens das Taggeld der Krankenkasse erhalte. e) Am 20. März 2005 diagnostizierte dessen Hausarzt Dr. … dem Versicherten ohne weitere Begründung eine Verschlechterung der Situation und legte die Arbeitsunfähigkeit bis 1. Februar 2005 auf 25% und ab dem 2. Februar 2005 auf 50% fest.