Das Einkommen aus der Landwirtschaft habe in den letzten drei Jahren etwa CHF 15'000.-- pro Jahr betragen. Der Versicherte sei in der Lage, die meisten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Arbeiten, wenn auch teilweise verlangsamt, selbst zu erledigen. Er sei aber behinderungsbedingt auf die Mithilfe seiner Ehefrau angewiesen. Aufgrund der Abklärungen vor Ort betrage die Arbeitsunfähigkeit auf dem Betrieb 17%. Mit Verfügung vom 6. Januar 2005 teilte die IV-Stelle dem Versicherten mit, dass er keinen Anspruch auf eine IV-Rente habe, da der Invaliditätsgrad unter 40% liege. Diese Verfügung wurde vom Versicherten angefochten.