b) Mit Rückerstattungsverfügung vom 13.12.2004 forderte die AK die irrtümlich zu viel bezahlten Fr. 3'573.-- (IV-Zusatzrente für Ehefrau) vom Ehemann und Gesuchsteller zurück, wobei sie festhielt, dass sie den Fehlbetrag mit der seit 01.07.2004 neu geschuldeten Kinderrente (für …) in der Höhe von Fr. 3'713.-- [6 x Fr. 529.--; 1 x Fr. 539.--] verrechnen werde.