Gleichzeitig stellte der Gatte bei der AK ein Gesuch um Ausrichtung einer IV-Zusatzrente für seine Ehefrau. In der Folge bezahlte die AK dem Gesuchsteller während neun Monaten (ab 01.03.2004) total Fr. 3'573.-- [9 x Fr. 397.--] aus, ehe sie bemerkte, dass ab dem 01.01.2004 (4. IV-Revision) gar kein Anspruch (mehr) darauf bestanden hätte. Auf Rückfrage vom 18.11.2004 bestätigte das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) jene neue Rechtslage seit anfangs Jahr noch ausdrücklich.