Betreffend der geltend gemachten ärztlichen Fehlbehandlung ist festzuhalten, dass Dr. … als einziger Arzt der Meinung ist, dass durch die sofortige Implantation des Stimulators (SCS) das Ausmass des Schadens hätte vermieden werden können. Angesichts dieser Feststellungen und der Leichtigkeit des Unfalls (was angesichts des geringen Schadens an den Fahrzeugen ohne Weiteres nachvollziehbar ist) ohne irgendwelche dramatischen Begleitumstände, bei welchem keine schweren körperlichen Verletzungen resultierten, ist die Adäquanz zu verneinen, da die unmittelbare Folge dieses im mittleren Bereich an der Grenze zum leichten liegenden