Zudem liegt keine ungewöhnlich lange Dauer der ärztlichen Behandlung vor, vielmehr erfolgten insbesondere umfangreiche ärztliche Begutachtungen der Beschwerdeführerin seit dem Unfallereignis. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsgruppe für Unfallmedizin AGU zum Ergebnis kommt, dass die Beschwerden nur durch die degenerativen Vorzustände eher erklärbar seien, nicht aber durch den Unfall selbst. Dass diese degenerativen Veränderungen indes nicht unfallkausal sind und die Beschwerden nach dem Unfall nicht erklären können, ist eindeutig belegt.