c) Dieser Einschätzung der Beschwerdegegnerin kann aus den folgenden Gründen nicht gefolgt werden: Nach gutachterlicher Auffassung der Klinik … (vgl. S. 49 des Gutachtens vom 24. Februar 2005) liegt bei der Beschwerdeführerin ein typisches Beschwerdebild für ein HWS- Distorsionstrauma oder einer äquivalenten Verletzung der Halswirbelsäule vor, nämlich diffuse Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, rasche Ermüdbarkeit, Nackenschmerzen und Wesensveränderung.