b) Die Beschwerdegegnerin macht geltend, gemäss der am 19. Oktober 2002 vom Kantonsspital in Chur durchgeführten ambulanten Behandlung sei zwar eine HWS-Distorsion diagnostiziert worden. Dr. … habe bei der Beschwerdeführerin am 24. Oktober 2002 Schwindel, Schlafstörungen und Depressionen festgestellt, wobei die letzteren zwei Probleme schon vor dem Unfall vorgelegen hätten. Am 06. Januar 2003 habe derselbe Arzt ausgeführt, dass eine muskuläre Dysbalance sowie Zervikozephalgien bestünden. Der Vertrauensarzt der Beschwerdegegnerin stellte am 29. Januar 2003 eine Verspannungs- und Schmerzsymptomatik fest.